Warum „Kunst am Bau“ unverzichtbar ist: Unser Bekenntnis zu Kultur und Gesellschaft
„Kunst, Wissenschaft und Lehre sind frei. Der Staat gewährt ihnen Schutz und nimmt an ihrer Pflege teil.“
13.10.2024 | vor 2 Monate, 2 Wochen
Dieser Satz aus Artikel 5 unseres Grundgesetzes, der auf die Weimarer Verfassung zurückgeht, hat seit 75 Jahren Bestand. Er unterstreicht, wie essenziell die Freiheit von Kunst und Wissenschaft für eine demokratische Gesellschaft ist. Doch Freiheit braucht nicht nur Schutz, sondern auch aktive Förderung – und genau hier kommt die „Kunst am Bau“ ins Spiel.
Ein historisches Fundament in schweren Zeiten
Die Verpflichtung zur Integration von Kunst bei öffentlichen Bauvorhaben stammt aus einer Zeit, die von großer Not geprägt war. Direkt nach dem Ersten Weltkrieg eingeführt und nach dem Zweiten Weltkrieg erneuert, wurde dieses Konzept in wirtschaftlich viel schwierigeren Zeiten etabliert, als wir sie heute erleben. Damals erkannte man, dass Kultur und Kunst essenziell sind, um gesellschaftliche Werte und Identität zu stärken – gerade in Krisenzeiten.
Der Deutsche Bundestag setzte mit der Förderung von „Kunst am Bau“ ein klares Zeichen: Kulturpflege ist kein Luxus, sondern eine unverzichtbare Aufgabe des Staates. Es war ein mutiges Bekenntnis zum Wert von Kunst und Freiheit, selbst in Zeiten sozialer und wirtschaftlicher Not.
Kunst als Ausdruck freiheitlicher Werte
Heute, angesichts der Bedrohung demokratischer und freiheitlicher Werte, wird die Bedeutung von Kunst als Spiegel und Hüterin dieser Werte wieder sichtbar. Kunst am Bau bringt Kunst direkt in den öffentlichen Raum, dorthin, wo Menschen zusammenkommen. Diese Werke schaffen Identität, regen zum Nachdenken an und fördern den gesellschaftlichen Diskurs – eine Funktion, die in polarisierten Zeiten wichtiger ist denn je.
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